Förderung für die
neue Heizung
Was die KfW für den Heizungstausch zahlt und worauf Sie vor dem Antrag achten müssen. Stand Oktober 2026.
Diese Zuschüsse gibt es
Für den Tausch der Heizung im eigenen Wohnhaus zahlt die KfW einen Zuschuss. Er setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:
| Baustein | Zuschuss |
|---|---|
| Grundförderung Für alle Eigentümer | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus Wer im Haus selbst wohnt und eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt | 16 % |
| Einkommensbonus Wer im Haus selbst wohnt, nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 50.000 € 10 %, bis 40.000 € 30 %, bis 30.000 € 40 % | 10 bis 40 % |
Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, liegen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro höher.
Gerechnet wird mit höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro dazu.
So viel kann das ausmachen
Ein Einfamilienhaus, die Eigentümer wohnen selbst darin und ersetzen eine 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe:
| Betrag | |
|---|---|
| Angerechnete Kosten (Höchstbetrag) | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 % | 4.480 € |
| Zuschuss zusammen | 12.880 € |
Mit Einkommensbonus fällt der Zuschuss höher aus. Kostet die Anlage mehr als 28.000 Euro, bleibt der Zuschuss bei diesem Betrag stehen.
Warum sich Warten nicht lohnt
Zwei Beträge sinken ab Februar 2027.
Bonus sinkt
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle halbe Jahre um 4 Prozentpunkte. Es zählt der Tag, an dem Sie den Antrag stellen.
Höchstbetrag sinkt
Auch die anrechenbaren Kosten von 28.000 Euro sinken ab dem 1. Februar 2027 alle halbe Jahre um 750 Euro.
Erst Antrag, dann Arbeit
Wer ohne Zusage mit den Arbeiten beginnt oder einen Vertrag ohne Bedingung unterschreibt, bekommt keine Förderung.
In dieser Reihenfolge
So kommen Sie sicher an Ihren Zuschuss.
Besichtigung
Wir sehen uns Ihr Haus an und erstellen das Angebot.
Vertrag mit Bedingung
Sie unterschreiben einen Vertrag, der erst mit der Zusage der KfW gilt.
Antrag bei der KfW
Sie stellen den Antrag im Kundenportal, mit Begleitung durch uns und unseren Energieberater.
Einbau und Nachweis
Nach der Zusage bauen wir ein. Mit unserer Rechnung und dem Nachweis rufen Sie den Zuschuss ab.
Stand und Quelle
Stand: Oktober 2026. Quelle: Merkblatt der KfW zum Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Die Förderung kann sich ändern und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben der KfW. Diese Seite ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung.
Der Antrag im Detail
Was Sie im Kundenportal „Meine KfW“ erwartet. Stand Oktober 2026, nach den Angaben der KfW.
Eigentum prüfen
Den Antrag stellt, wer im Grundbuch steht. Für Privatpersonen gilt der Zuschuss 458. Ist eine GbR oder eine juristische Person wie eine GmbH eingetragen, gilt das Programm 459. Wer nur ein Nießbrauchrecht hat, ist nicht antragsberechtigt.
Bestätigung zum Antrag
Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Darin stehen die geplante Heizung und die förderfähigen Kosten. Sie erhalten eine 15-stellige BzA-ID.
Vertrag mit Bedingung
Die Bedingung muss schon beim Unterschreiben im Vertrag stehen, dazu das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Eine Bedingung später nachzutragen, ist laut KfW nicht zulässig.
Registrieren und beantragen
Sie registrieren sich in „Meine KfW“ und stellen den Antrag selbst. Ein Konto aus dem früheren Zuschussportal gilt dort nicht. Beim Einfamilienhaus ist eine Vollmacht für Dritte nicht zulässig.
Zusage und Einbau
Nach der Zusage geht es los. Das Vorhaben muss laut KfW innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Die Frist für die Nachweise steht in Ihrer Zusage.
Nachweis und Auszahlung
Nach dem Einbau wird die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) erstellt. Sie identifizieren sich, geben Ihre Steuer-Identifikationsnummer an und laden die Rechnungen hoch.
So wirkt der Einkommensbonus
Alle Beispiele gehen von einem Einfamilienhaus aus, in dem die Eigentümer selbst wohnen. Angerechnet werden jeweils 28.000 Euro, der Höchstbetrag für Anträge bis zum 31. Januar 2027. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, liegen die Grenzen um 10.000 Euro höher.
| Fall | Zuschuss |
|---|---|
| A: Alte Ölheizung, Einkommen 45.000 €, keine Kinder. 30 % + 16 % + 10 % = 56 % | 15.680 € |
| B: 22 Jahre alte Gasheizung, Einkommen 38.000 €, keine Kinder. 30 % + 16 % + 30 % = 76 %, begrenzt auf 70 % | 19.600 € |
| C: Nachtspeicherheizung, Einkommen 27.000 €. 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, begrenzt auf 80 % | 22.400 € |
| D: Alte Ölheizung, ein Kind, Einkommen 48.000 €. Mit Familienzuschlag 30 % Einkommensbonus: 30 % + 16 % + 30 % = 76 %, begrenzt auf 70 % | 19.600 € |
| E: Alte Ölheizung, ein Kind, Einkommen 36.000 €. Mit Familienzuschlag 40 % Einkommensbonus: 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, begrenzt auf 80 % | 22.400 € |
| F: 15 Jahre alte Gasheizung, Einkommen 35.000 €, keine Kinder. Ohne Klimageschwindigkeitsbonus: 30 % + 30 % = 60 % | 16.800 € |
Die Obergrenze von 80 Prozent gilt laut KfW bis 30.000 Euro Einkommen, mit Kind bis 40.000 Euro. Darüber liegt sie bei 70 Prozent. Fall F zeigt: Eine Gasheizung unter 20 Jahren bringt keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Der Einkommensbonus gilt trotzdem.
Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag. Dann ändern sich auch diese Beträge. Ihre eigene Rechnung machen wir vor dem Antrag mit Ihnen.
Was gefördert wird und was Voraussetzung ist
Gefördert wird mehr als das Gerät. Laut KfW können zu den förderfähigen Kosten auch Leistungen rund um den Einbau gehören:
- Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz.
- Akustische Fachplanung durch einen Akustiker, damit ein Außengerät die Umgebung nicht stört.
- Umfeldmaßnahmen, also vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, die für den Einbau nötig sind. Was genau dazugehört, nennt das Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen.
- Eine provisorische Heizung, wenn die alte Anlage defekt ist und eine Übergangslösung gebraucht wird.

Darauf achtet die KfW
Das Haus muss ein bestehendes Wohngebäude sein. Bauantrag oder Bauanzeige liegen beim Antrag mindestens fünf Jahre zurück. Gebrauchte Anlagen und Eigenbauten werden nicht gefördert.
Mit dem Einbau muss das Verteilsystem der Heizung optimiert werden. Dazu gehört der hydraulische Abgleich. Bei uns ist er ohnehin Teil jeder Wärmepumpe.
Für den Klimageschwindigkeitsbonus muss die alte Heizung funktionstüchtig sein und fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen zählen laut KfW unabhängig vom Alter. Gas- und Biomasseheizungen zählen ab 20 Jahren. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme, das Sie mit Unterlagen nachweisen.
Boni gibt es nur für die Wohnung, die Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist. Werden mehrere Wohnungen selbst genutzt, gibt es die Boni nur für eine davon.
Daran scheitern Anträge
Die meisten Probleme entstehen vor dem Einbau. Sie lassen sich vermeiden, wenn man sie kennt.
Bedingung vergessen
Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung kostet den Zuschuss. Nachträglich einfügen geht laut KfW nicht.
Zu früh begonnen
Wer vor dem Antrag mit dem Vorhaben beginnt, verliert die Förderung. Erst der Antrag, dann der Einbau.
Falscher Antragsteller
Es zählt der Eintrag im Grundbuch. Stehen dort mehrere Eigentümer, stellt einer den Antrag, die anderen müssen einverstanden sein.
Altes Portal-Konto
Ein Konto aus dem früheren KfW-Zuschussportal gilt in „Meine KfW“ nicht. Registrieren Sie sich rechtzeitig neu.
Alter nicht belegt
Für den Klimabonus müssen Sie das Alter der alten Heizung nachweisen. Suchen Sie die Unterlagen früh heraus. Wir helfen bei der Frage, was in Betracht kommt.
Frist verpasst
Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage fertig sein. Nach Ablauf der Nachweisfrist aus der Zusage zahlt die KfW nicht mehr aus.
Was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst. Das schreibt die KfW für Einfamilienhäuser so vor. Alles Technische bereiten wir vor, gemeinsam mit unserem Energieberater. Sie müssen also keine technischen Daten selbst zusammensuchen.
Von uns kommen das Angebot mit festen Positionen, der Vertrag mit Förderbedingung und die technischen Angaben für die Bestätigung zum Antrag. Nach dem Einbau liefern wir Rechnung, Protokolle und die Angaben für die Bestätigung nach Durchführung.
Die KfW bietet vorab einen kurzen Online-Check an, mit dem Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Den Rest klären wir bei der Besichtigung.
Bei Ihnen bleiben die Registrierung im Kundenportal, der Antrag selbst, die Identifizierung und das Hochladen der Nachweise. Halten Sie dafür Ihren Grundbuchauszug, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und bei Einkommensbonus die Einkommensteuerbescheide bereit.
Weitere Antworten
Was ist der Ergänzungskredit 358/359?
Ein Kredit der KfW, den Sie zusätzlich zum Zuschuss nutzen können. Er hilft, wenn Sie die Rechnung bezahlen müssen, bevor der Zuschuss ausgezahlt ist. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage, die höchstens 12 Monate zurückliegt. Laut KfW sind bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit möglich. Selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen erhalten mit dem Ergänzungskredit Plus (358) einen zusätzlichen Zinsvorteil. Beantragt wird der Kredit bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Stand Oktober 2026.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach dem Einbau. Sie reichen die Nachweise im Kundenportal ein, die KfW prüft sie und zahlt laut eigener Angabe in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats aus. Für Anträge mit Einkommensbonus nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen ist das Einreichen der Nachweise laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.
Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?
Das zu versteuernde Einkommen der Eigentümer, die in der Wohnung leben, und ihrer Ehe- oder Lebenspartner. Gerechnet wird mit dem Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Für Anträge im Jahr 2026 sind das 2023 und 2024. Nachgewiesen wird es mit dem Einkommensteuerbescheid.
Ich habe eine Einliegerwohnung. Was gilt dann?
Für die KfW ist das Haus dann ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten. Angerechnet werden bis zu 28.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Die Boni gibt es nur anteilig für die selbst bewohnte Wohnung. Wir rechnen Ihnen das vor dem Antrag durch.
Gibt es die Förderung auch für ein vermietetes Haus?
Ja, Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses können laut KfW den Zuschuss 458 ebenfalls beantragen. Sie erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für die Wohnung, in der die Eigentümer selbst wohnen.
Hilft mir die KfW auch am Telefon?
Ja. Die KfW hat eine kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9013, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Für die technischen Fragen zu Ihrer Anlage sind wir und unser Energieberater da.
Förderung: kurz beantwortet
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Wärmepumpe?
Als Grundförderung zahlt die KfW 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit den Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Stand Oktober 2026.
Darf ich vor dem Antrag schon unterschreiben?
Ja, aber nur einen Vertrag mit einer Bedingung: Er gilt erst, wenn die KfW die Förderung zusagt. Diesen Vertrag bereiten wir für Sie vor. Mit den Arbeiten beginnen wir erst nach der Zusage.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag stellen Sie im Kundenportal der KfW. Unser Energieberater und wir stehen Ihnen dabei zur Seite und liefern die technischen Nachweise.
Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?
Nein. Gefördert werden Heizungen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, zum Beispiel Wärmepumpen.
Sagen Sie uns, was ansteht.
Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag bei Ihnen und vereinbaren einen Termin vor Ort. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
- Erreichbar
- Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr
- info@haustechnik-acar.de
- Bewertung
- 4,9 von 5 bei Google, 36 Bewertungen, Stand Oktober 2026. Zum Google-Profil
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