Förderung 2027:
Was sich ändert
Die Zuschüsse der KfW sinken in Stufen. Hier stehen alle Termine, damit Sie rechtzeitig entscheiden können. Stand Oktober 2026.
Die drei Termine
Bis zum 31. Januar 2027 gelten die heutigen Sätze. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und Höchstbetrag. Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen, der genaue Tag steht noch nicht fest. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte den Antrag vor dem 31. Januar 2027 stellen.
So sinkt die Förderung
| Antrag ab | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstbetrag erste Wohneinheit |
|---|---|---|
| heute | 16 % | 28.000 € |
| 1. Februar 2027 | 12 % | 27.250 € |
| 1. August 2027 | 8 % | 26.500 € |
| 1. Februar 2028 | 4 % | 25.750 € |
| 1. August 2028 | entfällt | 25.000 € |
| 1. August 2030 | entfällt | 22.000 € |
Der Höchstbetrag sinkt alle halbe Jahre um 750 Euro. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben nach heutigem Stand unverändert, mit einer Ausnahme: der Wärmepumpe.
Was ab dem ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen gilt
Drei Änderungen aus der Förderrichtlinie vom 17. August 2026.
Grundförderung 15 statt 30 Prozent
Die Grundförderung für Wärmepumpen halbiert sich. Für andere Heizungen mit erneuerbarer Energie bleibt sie bei 30 Prozent.
EU-Bonus 15 Punkte
Wärmepumpen mit Ursprung in der EU sollen den Abschlag ausgleichen. Welche Geräte dazu zählen, will die KfW in einem Infoblatt festlegen. Das liegt noch nicht vor.
Kein Zuschuss für junge Anlagen
Wer eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie ersetzt, die seit 2008 in Betrieb ist, bekommt keine Förderung mehr. Bei älteren zählt nur ein Viertel der Kosten.
Rechtzeitig fertig
So schaffen Sie den Antrag vor dem 31. Januar 2027.
Jetzt Termin vor Ort
Wir nehmen Heizlast, Heizkörper und Aufstellort auf. Das ist die Grundlage für Angebot und Antrag.
Angebot und Vertrag mit Bedingung
Sie unterschreiben einen Vertrag, der erst mit der Förderzusage gilt. So verlieren Sie nichts.
Bestätigung zum Antrag
Wir oder unser Energieberater stellen die Bestätigung im Portal der KfW aus.
Antrag bei der KfW
Sie stellen den Antrag im Kundenportal. Der Eingangstag entscheidet über die Sätze.
Stand und Quelle
Stand: Oktober 2026. Quellen: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026 (Bundesanzeiger), Merkblatt der KfW zum Zuschuss 458, Stand September 2026. Was am Tag Ihres Antrags gilt, entscheidet die KfW. Rechnen Sie Ihren Satz im Förderrechner.
Förderung 2027: kurz beantwortet
Bis wann gelten die heutigen Sätze?
Für Anträge bis zum 31. Januar 2027 gelten 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 Euro Höchstbetrag. Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht.
Was ändert sich für Wärmepumpen?
Laut Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent. Geräte mit Ursprung in der EU sollen einen Bonus von 15 Prozentpunkten bekommen. Welche Geräte zählen, steht noch nicht fest.
Bekomme ich 2027 noch Förderung, wenn ich eine Wärmepumpe gegen eine neue tausche?
Ab dem ersten Quartal 2027 nicht mehr, wenn die alte Wärmepumpe seit dem 1. Januar 2008 oder später in Betrieb ist. Bei älteren Anlagen zählt dann nur ein Viertel der Kosten. Der Tausch einer Gas- oder Ölheizung bleibt förderfähig.
Reicht es, den Vertrag vor dem 31. Januar zu unterschreiben?
Nein. Maßgeblich ist der Antrag bei der KfW. Dafür brauchen Sie vorher den Vertrag mit Bedingung und die Bestätigung zum Antrag von uns oder dem Energieberater. Rechnen Sie dafür mehrere Wochen ein.
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Sagen Sie uns, was ansteht.
Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag bei Ihnen und vereinbaren einen Termin vor Ort. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
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- Mo–Do 7:30–16:30 Uhr
Fr 7:30–13 Uhr - info@haustechnik-acar.de
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