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Stromverbrauch und
Tarif der Wärmepumpe

Wie viel Strom eine Wärmepumpe braucht, lässt sich vor dem Einbau gut abschätzen. Dazu kommt die Frage, über welchen Zähler und Tarif sie läuft.

Faustformel

Wärmebedarf geteilt durch Arbeitszahl

Teilen Sie den Wärmebedarf des Hauses durch die Jahresarbeitszahl. Das Ergebnis ist der Strom, den die Wärmepumpe im Jahr braucht. Die Jahresarbeitszahl zählt alle Wärme eines Jahres zusammen und teilt sie durch den Strom, den die Anlage dafür gezogen hat.

Wie hoch die Jahresarbeitszahl in echten Häusern ausfällt, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme gemessen. Im Feldtest liefen 77 Wärmepumpen in bestehenden Ein- bis Dreifamilienhäusern. Luftwärmepumpen kamen im Mittel auf 3,4, Erdwärmepumpen auf 4,3. Wie alt die Häuser waren, machte dabei keinen erkennbaren Unterschied.

Beispiel

Ein Rechenbeispiel

Den Wärmebedarf kennen Sie aus dem alten Verbrauch. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rechnet je Liter Heizöl mit 10 kWh und je Kubikmeter Erdgas mit 11 kWh. Hat Ihr Haus 2.000 Liter Heizöl im Jahr gebraucht, sind das 20.000 kWh. Ein Teil davon ging im alten Kessel verloren. Wer trotzdem mit dem vollen Wert rechnet, liegt auf der sicheren Seite.

Müssen die Heizkörper mit heißem Wasser laufen, sinkt die Arbeitszahl. Bevor wir die passende Wärmepumpe auslegen, ermittelt unser Energieberater deshalb den Wärmebedarf jedes einzelnen Raums.

  • Arbeitszahl 3,0: rund 6.700 kWh Strom im Jahr.
  • Arbeitszahl 3,4: rund 5.900 kWh Strom im Jahr.
  • Arbeitszahl 4,0: rund 5.000 kWh Strom im Jahr.
Paragraph 14a

Was Paragraph 14a EnWG für Sie bedeutet

Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Auch ein Heizstab zählt dazu. Droht das Netz überlastet zu werden, darf der Netzbetreiber den Strombezug zeitweise begrenzen, aber nie unter 4,2 kW.

Im Gegenzug darf er den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht mehr mit Verweis auf sein Netz ablehnen oder verzögern. Und Sie zahlen weniger Netzentgelt.

Module

Modul 1, 2 oder 3

Wie das Netzentgelt sinkt, regelt die Bundesnetzagentur in drei Modulen. Modul 2 lässt sich mit keinem anderen kombinieren. Zwischen Modul 1 und 2 kann man wechseln, aber nicht rückwirkend.

  • Modul 1: ein fester Betrag im Jahr, dessen Höhe vom Netzgebiet abhängt. Wählen Sie nichts, rechnet der Netzbetreiber dieses Modul ab.
  • Modul 2: Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 Prozent. Dafür braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler.
  • Modul 3: Netzentgelte nach Tageszeit, nur zusammen mit Modul 1 und mit intelligentem Messsystem.
Zähler

Lohnt sich ein eigener Zähler?

Die Verbraucherzentrale NRW hat im August 2025 Tarife von 23 Anbietern verglichen. Wärmepumpenstrom über einen eigenen Zähler mit Modul 2 kostete im Schnitt 24 Cent je Kilowattstunde plus rund 140 Euro Grundpreis im Jahr. Tarife ohne eigenen Zähler mit Modul 1 lagen im Schnitt bei 31,5 Cent. Das sind Werte vom August 2025, vor Ort können die Preise heute anders aussehen.

Ob sich der zweite Zähler bei Ihnen rechnet, hängt vom Verbrauch und den Preisen vor Ort ab. Im Zählerschrank muss Platz sein, das prüft der Elektro-Fachbetrieb.

Häufige Fragen

Verbrauch und Abregelung nach Paragraph 14a

Wie viel Strom braucht eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Bisheriger Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Bei 20.000 kWh und einer Arbeitszahl von 3,4 sind das rund 5.900 kWh im Jahr.

Wird meine Wärmepumpe nach Paragraph 14a abgeschaltet?

Nein. Der Netzbetreiber darf den Bezug nur auf 4,2 kW begrenzen, diese Leistung bleibt immer verfügbar.

Was gilt für Wärmepumpen, die vor 2024 eingebaut wurden?

Ohne Steuerungsvereinbarung bleiben sie von der Regel ausgenommen. Mit Vereinbarung gelten die alten Bedingungen bis Ende 2028. Wer das Gerät später tauscht, verliert diesen Bestandsschutz.

Kann ich die Module kombinieren?

Nur Modul 1 mit Modul 3. Modul 2 steht für sich und braucht einen eigenen Zähler.

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